rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Rettungs-Dienst

Aus diesen 3 Teilen besteht die Not-Fall-Hilfe:

  • Bereitschafts-Dienst von Ärzten.
  • Rettungs-Dienst.
  • Not-Aufnahmen in den Kranken-Häusern.

Ärzte in Bereitschaft

Einen Arzt in Bereitschaft erreichen Sie unter der Telefon-Nummer 116 117.
Wozu ist dieser Bereitschafts-Dienst da?
Vielleicht werden Sie an einem Feier-Tag sehr krank.
Oder am Wochen-Ende.
Aber an diesem Tag hat Ihr Arzt seine Praxis nicht geöffnet.
Dann ist für Sie nur der Arzt in Bereitschaft da.
Ein anderer Name dafür ist:
Ärztlicher Not-Dienst.
Die Telefon-Nummer 116 117 wählen Sie ohne Vor-Wahl.
Sie geht von zu Hause oder vom Mobil-Telefon.

Der Rettungs-Dienst

Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes des DRK. Foto: D. Möller / DRK e.V.
Der Rettungsdienst des DRK.

Den Rettungs-Dienst erreichen Sie unter der Telefon-Nummer 112.
Diese Nummer ist nur für lebens-bedrohliche Not-Fälle da.
Zum Beispiel bei einem Herz-Infarkt oder einem Schlag-Anfall.
Oder bei einem schweren Unfall.

Jedes Bundes-Land regelt seinen Rettungs-Dienst selbst.
Dafür gibt es Gesetze.
Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Teil dieser Regelungen.

In dringenden Not-Fällen wählen Sie am Telefon die 112.
Diese Nummer ist die Not-Ruf-Nummer.
Sie geht ohne Vor-Wahl.
Hier sprechen Sie mit der Rettungs-Leit-Stelle.
Beschreiben Sie Ihre Situation.
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wie viele Menschen sind betroffen?
Die Rettungs-Leit-Stelle kann Ihnen weitere Fragen stellen.
Danach bekommen Sie sofort die richtige Hilfe.
Einen Not-Arzt oder die Feuer-Wehr.
Oder auch die Berg-Rettung oder die Wasser-Rettung.

Die Not-Aufnahme im Kranken-Haus

In die Not-Aufnahme können Menschen mit schweren Verletzungen kommen.
Oder mit einer schwere Krankheit.
Auch ein Arzt in Bereitschaft kann jemanden hier her schicken.
Die Not-Aufnahme ist für dringende Not-Fälle da.

Unterschied zwischen Rettungseinsatz und Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

 

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

 

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Ein Krankentransport ist für den Rettungsdienst ein planbarer Einsatz! Das bedeutet, dass Sie auf einen Krankentransport bis zu 4 Stunden warten können. In Artikel 2, §5 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ist der Krankentransport folgendermaßen definiert:

 

(5) Krankentransport ist der Transport von kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, aber während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung durch nichtärztliches medizinisches Fachpersonal oder der besonderen Einrichtungen des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist. Er wird vorwiegend mit Krankentransportwagen durchgeführt. Nicht Gegenstand des Krankentransports ist die Beförderung Behinderter, sofern deren Betreuungsbedürftigkeit ausschließlich auf die Behinderung zurückzuführen ist.

 

Der Unterschied zum Rettungseinsatz ist klar ersichtlich: denn die Notfallrettung ist im BayRdG ebenfalls definiert: 

Notfallrettung umfasst die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort und den Notfalltransport. Notfallpatienten sind Verletzte oder Kranke, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich die erforderliche medizinische Versorgung erhalten. Notfallmedizinische Versorgung sind die medizinischen Maßnahmen zur Abwendung von Lebensgefahr und schweren gesundheitlichen Schäden sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten. Notfalltransport ist die Beförderung von Notfallpatienten unter fachgerechter medizinischer Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung.

 

Bedenken Sie: wenn Sie die 112 rufen, dann wird die Integrierte Leitstelle Ihnen Fragen stellen und nach den Antworten einen Einsatz festlegen. Beantworten Sie die Fragen bitte gewissenhaft. Wenn ein Rettungswagen durch einen Krankentransport blockiert ist, kann die Versorgung von wirklich lebensgefährlich Verletzten oder Kranken unter Umständen deutlich länger dauern!

Medizinproduktesicherheit

Unseren Ansprechpartner für Medizinproduktesicherheit erreichen Sie hier

Berufs-Ausbildung als Not-Fall-Sanitäter

Seit dem Jahr 2014 gibt es den Beruf Not-Fall-Sanitäter.
Vorher war der Name für diesen Beruf:
Rettungs-Assistent.
Die Ausbildung zum Not-Fall-Sanitäter geht 3 Jahre.
Mehr Informationen dazu bekommen Sie hier.

Unsere Rettungswachen